Geschäftsführender Ausschuss
Die regelmäßigen Geschäfte und die laufenden Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderates (GKGR) werden dem GA übertragen (gemäß KGO = Kirchengemeindeordnung). Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom GKGR gewählt (je 3 pro Gemeinde), wobei die Vorsitzenden des GKGR über die Ortssatzung gesetzt sind. Der GA ist zugleich Verwaltungsausschuss (VA) im Sinne der KGO und somit zuständig für die Personal- und Vermögensverwaltung der Gesamtkirchengemeinde. Der GA vertritt im Rahmen seiner Zuständigkeit diese auch nach außen. Die Sitzungen des GA finden in der Regel nicht öffentlich statt, er erstattet dem GKGR Bericht über seine Tätigkeit.
Mitglieder:
- Administrator Pfr. Thomas Vogel (Vorsitzender kraft Amtes)
- Sabine Seebacher (Gewählter Vorsitzender)
- Clemens Schulte
- Bernd Watzal
- Matthias Hagg
- Manuela Klann
- Alexander Kraus
- Britta Stotz
- Andreas Hartmann
- Gesamtkirchenpflegerin (beratendes Mitglied)

