Die Kirchenpflege unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Verwaltung des Ortskirchensteuervermögens. Dazu gehört insbesondere die Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte sowie die Kassen- und Rechnungsführung. Die Kirchenpflege ist dem Pfarrer, dem Kirchengemeinderat und dem Verwaltungsausschuss im Rahmen derer Zuständigkeiten für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich und an deren Weisungen und Beschlüsse gebunden. Sie führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Schriftverkehr selbstständig.

 

Kath. Gesamtkirchenpflege Leinfelden-Echterdingen
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